Als Soldat der Bundeswehr haben Sie die Möglichkeit, in meiner Praxis eine Behandlung in Anspruch zu nehmen. Für das Erstgespräch benötigen Sie lediglich eine Kostenübernahmeerklärung, die Ihnen vom truppenärztlichen Dienst ausgestellt wird (Sanitätsvordruck San/Bw/0218). Mit dieser Erklärung können Sie zunächst fünf sogenannte probatorische Sitzungen bei mir wahrnehmen.
Sollte eine weiterführende psychologische Psychotherapie gewünscht sein, können zunächst 25 Sitzungen und bei Bedarf weitere Stundenkontingente über Ihren Sanitätsdienst beantragt werden. Sie müssen für die Kosten der Psychotherapie nicht in Vorleistung treten, da die Abrechnung direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement, Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung in Strausberg, erfolgt.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und unterstütze Sie auf Ihrem Weg zu mehr psychischer Gesundheit und Wohlbefinden.
In meiner Praxis biete ich ausschließlich Terminvereinbarungen an. Da kurzfristig abgesagte Termine oft nicht neu vergeben werden können, erhebe ich bei Absagen, die weniger als 48 Werktagsstunden vor dem Termin erfolgen, ein Ausfallhonorar von 100 Euro. Diese Kosten werden nicht von der Bundeswehr/Heilfürsorge übernommen und fallen unabhängig vom Grund der Absage an.