
Angebot für Bundesbeamte

Bundeswehr
Als Soldat der Bundeswehr haben Sie die Möglichkeit, in meiner Praxis eine Behandlung in Anspruch zu nehmen. Für das Erstgespräch benötigen Sie lediglich eine Kostenübernahmeerklärung, die Ihnen vom truppenärztlichen Dienst ausgestellt wird (Sanitätsvordruck San/Bw/0218). Mit dieser Erklärung können Sie zunächst fünf sogenannte probatorische Sitzungen bei mir wahrnehmen.
Sollte eine weiterführende psychologische Psychotherapie gewünscht sein, können zunächst 25 Sitzungen und bei Bedarf weitere Stundenkontingente über Ihren Sanitätsdienst beantragt werden. Sie müssen für die Kosten der Psychotherapie nicht in Vorleistung treten, da die Abrechnung direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement, Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung in Strausberg, erfolgt.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und unterstütze Sie auf Ihrem Weg zu mehr psychischer Gesundheit und Wohlbefinden.
Bundespolizei
Das Verfahren zur Genehmigung einer Psychologischen Psychotherapie bei der Bundespolizei folgt einem strukturierten Prozess, der dem bei gesetzlichen Krankenkassen äquivalent ist. Sie können sich direkt zur Sprechstunde bei mir vorstellen, ohne in Vorleistung treten zu müssen oder auf eine nachträgliche Kostenerstattung warten zu müssen.
Die Zuständigkeit für Heilfürsorgeangelegenheiten liegt beim Referat 83 für Heilfürsorgeangelegenheiten in Sankt Augustin, wo eine direkte Abrechnung erfolgt.
Für Ihre Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und unterstütze Sie professionell und lösungsorierntiert auf Ihrem Weg zu mehr psychischer Gesundheit und Wohlbefinden.
