Als Privatpatient sind Sie herzlich Willkommen in meiner psychotherapeutischen Praxis.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und eine Checkliste für Ihre Therapiekostenübernahme.

Mindfulness auf Karte vor einem Fenster

Folgende Punkte sollten Sie im Vorfeld mit ihrer privaten Krankenversicherung klären.

Checkliste

Ist eine psychologische Psychotherapie in meinem Vertrag als Leistung enthalten?

Werden die Kosten für eine psychologische Psychotherapie in vollem Umfang oder nur anteilig erstattet?

Wie viele Therapiestunden werden übernommen?

Werden Einzeltherapie und/oder Gruppentherapie übernommen?

Häufig gestellte Fragen

Dieser Abschnitt enthält Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen helfen sollen die benötigten Informationen schnell und einfach zu finden.

Benötige ich bestimmte Unterlagen oder eine Bestätigung meiner privaten Krankenkasse?

Bitte nehmen Sie vor Beginn der Psychotherapie Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung auf, um diese Fragen zu klären. Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen für Privatpatienten werden die von mir erbrachten Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung gestellt.

Welche Kosten fallen für mich an?

Für jede 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechne Ich 169,05 Euro (gemäß GOÄ/GOP).

In der Regel übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die vollständigen Kosten. Bitte informiere Sie sich diesbezüglich im Vorfeld, sollten nicht alle Kosten übernommen werden, tragen Sie die restlichen Kosten selbst.

Zusätzlich zu den Sitzungskosten können weitere Kosten anfallen, die Sie in meiner Kostentabelle einsehen können.

Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung im Vorfeld ab, welche Kosten übernommen werden und welche Dokumente für die Kostenübernahme benötigt werden.

Fallen Kosten bei kurzfristiger Terminabsage an?

In meiner Praxis biete ich ausschließlich Terminvereinbarungen an. Da kurzfristig abgesagte Termine oft nicht neu vergeben werden können erhebe ich bei Absagen, die weniger als 48 Werktagsstunden vor dem Termin erfolgen, ein Ausfallhonorar von 100 Euro. Diese Kosten fallen unabhängig vom Grund der Absage an.